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   BSG, 09.06.1982 - 6 RKa 1/81   

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BSG, 09.06.1982 - 6 RKa 1/81 (https://dejure.org/1982,16009)
BSG, Entscheidung vom 09.06.1982 - 6 RKa 1/81 (https://dejure.org/1982,16009)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 1982 - 6 RKa 1/81 (https://dejure.org/1982,16009)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 09.06.1982 - 6 RKa 1/81
    In diesen Fällen sind die Gerichte auf die Überprüfung beschränkt, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die Grenzen des Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraums eingehalten hat und ob ihre Subsumtionserwägungen eine zutreffende Anwendung der Bewertungsmaßstäbe erkennen lassen, insbesondere ob nicht sachfremde Erwägungen bestimmend waren oder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen worden ist (BSGE 11, 102, 118; 38, 138, 143; BVerwGE 39, 197, 20"; vgl Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl, S 190, 193).

    Der Senat hat deshalb insoweit eine volle gerichtliche Überprüfbarkeit bejaht (BSGE 11, 102, 117).

    Dementsprechend hat es der Senat schon immer als rechtlich zulässig angesehen, daß die Prüfungsinstanzen den auf die unwirtschaftliche Behandlungsweise zurückzuführenden Mehraufwand lediglich schätzen, wobei ihnen ein gewisser Spielraum der Beurteilung zusteht, der nicht der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BSGE 11, 102, 114 ff; M6, 136, 138).

  • BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59

    Vorliegen einer unwirtschaftlichen Behandlung von Patienten durch einen

    Auszug aus BSG, 09.06.1982 - 6 RKa 1/81
    Sie sind nicht gehalten, die Honorarkürzungen ausschließlich an dem auf die unwirtschaftliche Behandlungsweise zurückzuführenden Mehraufwand auszurichten; sie können auch andere Umstände, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, berücksichtigen, zB zu Gunsten des Arztes: Die fehlende Erfahrung eines Praxisanfängers, zu Ungunsten des Arztes: Die uneinsichtige Fortsetzung einer bereits wiederholt beanstandeten unwirtschaftlichen Behandlungsweise (vgl BSGE 17, 79, 88; SozR 2200 % 368n RVG Nr. 3 und Nr. 19).

    Aber auch dann, wenn die Prüfungsinstanzen von der genauen Feststellung des auf der Unwirtschaftlichkeit der Behandlungsweise beruhenden Mehraufwands absehen dürfen, weil sie sich nach pflichtgemäßem Ermessen mit der Festsetzung einer Kürzung der Honoraranforderung begnügen, die sich jedenfalls noch im Rahmen des auf die Unwirtschaftlichkeit entfallenden Mehraufwands hält (vgl BSGE 17, 79, 89), haben sie den für ihre Ermessensentscheidung maßgebenden Sachverhalt richtig und vollständig zu ermitteln.

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BSG, 09.06.1982 - 6 RKa 1/81
    In diesen Fällen sind die Gerichte auf die Überprüfung beschränkt, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die Grenzen des Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraums eingehalten hat und ob ihre Subsumtionserwägungen eine zutreffende Anwendung der Bewertungsmaßstäbe erkennen lassen, insbesondere ob nicht sachfremde Erwägungen bestimmend waren oder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen worden ist (BSGE 11, 102, 118; 38, 138, 143; BVerwGE 39, 197, 20"; vgl Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl, S 190, 193).
  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72

    Arbeitssuchender iS des AFG § 47

    Auszug aus BSG, 09.06.1982 - 6 RKa 1/81
    In diesen Fällen sind die Gerichte auf die Überprüfung beschränkt, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die Grenzen des Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraums eingehalten hat und ob ihre Subsumtionserwägungen eine zutreffende Anwendung der Bewertungsmaßstäbe erkennen lassen, insbesondere ob nicht sachfremde Erwägungen bestimmend waren oder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen worden ist (BSGE 11, 102, 118; 38, 138, 143; BVerwGE 39, 197, 20"; vgl Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl, S 190, 193).
  • BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 19/66

    Streitige Honorarkürzungsentscheidung - Berufung der Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus BSG, 09.06.1982 - 6 RKa 1/81
    Den KÄVen obliegt insoweit gegenüber den Ersatzkassen eine vertragliche Verpflichtung, die vom Kläger geltend gemacht werden kann (5 1 Nr. 2, 3 und 7 sowie 5 15 Nr. 5 und 6 EKV; vgl BSGE 26, 170, 171; für den kassenärztlichen Bereich vgl BSGE 38, 201).
  • BSG, 13.11.1974 - 6 RKa 4/73

    Kürzung des Honorars eines zur Kassenpraxis zugelassenen Zahnarztes - Bindung der

    Auszug aus BSG, 09.06.1982 - 6 RKa 1/81
    Den KÄVen obliegt insoweit gegenüber den Ersatzkassen eine vertragliche Verpflichtung, die vom Kläger geltend gemacht werden kann (5 1 Nr. 2, 3 und 7 sowie 5 15 Nr. 5 und 6 EKV; vgl BSGE 26, 170, 171; für den kassenärztlichen Bereich vgl BSGE 38, 201).
  • BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 13/84
    Wird seine Praxis insgesamt diesen Behandlungen geprägt, so bietet sich an, sie insgesamt mit ähnlich ausgerichteten Praxen zu vergleichen (vgl Urteil des Senats vom 9. Juni 1982 - 6 RKa 1/81 : KVRS A 6100/9 - sowie vom 22. Mai 198ü 6 RKa 16/83 ).

    Es wäre zum Beispiel nicht sachgemäß, wenn zu der Vergleichsgruppe Ärzte herangezogen werden, die sich auf die Diagnostik beschränken, während der geprüfte Arzt seine Behandlung auf das Ziel der Heilung oder Besserung ausrichtet und alle Maßnahmen dazu selbst durchführt (vgl Urteil des Senats vom 9. Juni 1982 aaO).

    Ein anderer Weg zur Klärung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung etwaiger Praxisbesonderheiten des Klägers wäre die beispielhafte Prüfung von Einzelfällen (vgl Urteil des Senats vom 9. Juni 1982 aaO).

  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 18/80

    Kürzung von Kassenarzthornoraren - Begründung eines Prüfungsbescheids - Nennung

    Ist eine genaue Berechnung nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, kann der Mehraufwand im Wege der S c h ä t z u n g ermittelt werden (BSGE 11, 102, 11" ff; 46, 136, 138; BSG Urteil vom 9. Juni 1982 6 RKa 1/81 -).
  • BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83
    6 RKa 1/81 A-ö100/9).
  • LSG Hessen, 26.10.1988 - L 7 Ka 1376/87
    Die Kontrolle des Gerichts beschränkt sich daher darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob dem Verwaltungsakt ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wirtschaftlichkeit" ermittelten Grenzen eingehalten hat, so daß die Beurteilungsmaßstäbe für die Gerichte erkennbar und nachvollziehbar sind (ständige Rechtsprechung des BSG u.a. Entscheidung des BSG vom 9. Juni 1982 - 6 RKA 1/81; Entscheidung vom 22. Mai 1984 - 6 RKA 21/82 m.w.N.).

    Liegen danach den Mehraufwand rechtfertigende Umstände nicht vor, so ist es den Prüfungsinstanzen gestattet, im Rahmen einer ungefähren Richtigkeit den Grad der Unwirtschaftlichkeit zu schätzen, wobei ihnen auch hier ein Beurteilungsspielraum zusteht (BSGE 46, 136, 138 und Entscheidung des BSG vom 9. Juni 1982 - 6 RKa 1/81).

  • LSG Schleswig-Holstein, 01.09.1992 - L 6 Ka 10/92

    Krankenversicherung; Kostenübernahme; Substitution; Drogensucht; Methadon

    Sie hat insoweit auch eine spezifische Sachkompetenz (vgl. dazu allgemein BSG, Urteil vom 09. Juni 1982 - 6 RKa 1/81, USK 82181).
  • BSG, 15.12.1987 - 6 RKa 19/87

    Prüfung - Ermessen - KZÄV - Honorar-Kürzung - Neuzulassung

    Das kommt insbesondere auch darin zum AUSdruck" daß die Prüfungsgremien, wie der Senat in seinen Urteilen vom 8. Juni 1982 (6 RKa 12/80) und vom 9. Juni 1982 (6 RKa 1/81) ausdrücklich hervorgehoben hat, im Einzelfall von Kürzungen auch ganz absehen können (BSGE 53, 28", 290 f : SOZR 5550, $ 15 EKV-Ärzte Nr. 1; KVRS A-6100/9).
  • SG München, 05.03.2020 - S 38 KA 5087/19

    Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Vertragszahnarztes

    Diese Prüfmethode gelangt jedoch nur dann zur Anwendung, wenn die Überschreitung in der Übergangszone liegt, was hier eindeutig nicht der Fall ist (vgl. BSG, Urteil vom 9.6.1982, Az 6 RKa 1/81).
  • SG München, 25.10.2017 - S 38 KA 5022/17

    Berücksichtigung kostenintensiver Fälle als Praxisbesonderheit

    Diese Prüfmethode gelangt jedoch nur dann zur Anwendung, wenn die Überschreitung in der Übergangszone liegt, was hier eindeutig nicht der Fall ist (vgl. BSG, Urteil vom 9.6.1982, Az 6 RKa 1/81).
  • BSG, 23.05.1984 - 6 RKa 17/82
    Verwaltungsentscheiuung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbe"riffs ermittelten Grenzen eingehalten hat und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, daß im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (3583 36, 138, 143 ff SozR N1OO 9 43 Nr. 9 mwN; Urteil des Senats vom 9. Juni 1982 6 RKa 1/81 -).
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